ArbVG § 105 Abs 3 Z 2
Die Kündigung eines 41-jährigen, gut vermittelbaren Arbeitnehmers, der lediglich für eine 15-jährige Tochter sorgepflichtig ist und der einen im gleichen Unternehmen an einer anderen Betriebsstätte ohne Einkommensminderung angebotenen Arbeitsplatz ausgeschlagen hat, ist nicht sozialwidrig.