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Keine Sozialwidrigkeit bei Ablehnung anderen Arbeitsplatzes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 90 Heft 3 v. 1.3.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Die Kündigung eines 41-jährigen, gut vermittelbaren Arbeitnehmers, der lediglich für eine 15-jährige Tochter sorgepflichtig ist und der einen im gleichen Unternehmen an einer anderen Betriebsstätte ohne Einkommensminderung angebotenen Arbeitsplatz ausgeschlagen hat, ist nicht sozialwidrig.

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