EStG § 33 Abs 5
Wenn für bestimmte Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit eine Lohnsteuer auf Grund der Höhe der Bezüge überhaupt nicht in Betracht kommt, dann steht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers der Arbeitnehmerabsetzbetrag nicht zu.
VwGH 29. 10. 1985, 85/14/0047