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Betreuung einer Fernsehsendung gewerblich

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 62 Heft 2 v. 1.2.1986

EStG §§ 22, 23

GewStG: § 1

Die Betreuung der Fernsehsendung „Bitte zu Tisch“ durch den Inhaber eines Restaurationsbetriebes ist weder eine künstlerische noch eine unterrichtende, sondern vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit.

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