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Unterhaltsleistungen für außereheliche Kinder und Kinder aus geschiedenen Ehen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 63 Heft 2 v. 1.2.1986

EStG § 34 Abs 3

Die üblichen Unterhaltsleistungen für Kinder stellen auch dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn es sich um Unterhaltszahlungen an außereheliche Kinder oder an Kinder aus einer geschiedenen Ehe handelt.

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