EStG § 19 Abs 2
Für die Frage, ob eine an einen Rechtsanwalt im Jahr 1979 geleistete „Barkaution“ den Charakter einer Akontozahlung aufweist (mit Übergang der Verfügungsmacht und der Verausgabung bereits im Jahr 1979) oder ob die Verausgabung erst mit Abrechnung im Jahr 1982 anzunehmen ist, ist zu untersuchen, wer tatsächlich in den Genuß der Zinsen dieser „Barkaution“ gelangte bzw wem die erzielbaren Zinsen zugestanden wären.