EStG §§ 2, 17, 21
Ein Landwirt, der seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, kann mangels nachgewiesener Verluste nicht geltend machen, sein Betrieb sei ein einkommensteuerrechtlich nicht relevanter landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb.
BFH 24. 7. 1986, IV R 137/84