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Wiederaufnahme bei Liebhaberei

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 385 Heft 12 v. 1.12.1986

EStG § 2

Kommen im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung neue Tatsachen hervor, berechtigen diese selbst dann zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn dadurch eine bisher als Einkunftsquelle eingestufte Tätigkeit zur steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei umqualifiziert wird.

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