EStG § 2
BAO § 299
Es ist zulässig, die Beurteilung einer echten stillen Beteiligung als Einkunftsquelle unabhängig von der Beurteilung des Inhabers des Handelsgewerbes zu treffen. Hat das Finanzamt keine ausreichenden Feststellungen getroffen, ob es sich bei der Beteiligung für sich gesehen um eine Einkunftsquelle handelt, ist der betreffende Veranlagungsbescheid mit einer Rechtswidrigkeit belastet, die Maßnahmen gem § 299 BAO rechtfertigt.