ABGB §§ 1159 ff
UrlG § 2 Abs 2
1. Ersucht der Arbeitnehmer um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesamten Kündigungsfrist und stimmt der Arbeitgeber dem unter Ablehnung der Bezahlung einer Abfertigung zu, so liegt keine einvernehmliche Auflösung vor.