KV Bauindustrie und -gewerbe: § 9 Abschnitt II
Das bei Überstellungen zwischen und innerhalb von Arbeitsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen gebührende erhöhte Trennungsgeld iSd § 9 Abschn II Z 2 lit d/bb KV steht nur zu, wenn mit der Überstellung ein Wechsel der Arbeitsstelle verbunden ist.