AngG § 27 Z 4
Die Äußerung „Arbeiten Sie so wenig wie möglich! Wenn Sie viel arbeiten, ist es auch zuwenig; wenn Sie viel arbeiten, werden Sie ohnehin nur ausgenützt“ zu vor kurzem eingestellter Mitbediensteter berechtigt bei Einmaligkeit des Vorfalls und bisher guter Arbeitsleistung nicht zur Entlassung.