VBG § 26
ABGB §§ 871, 901, 1487
Werden in einem als „Dienstvertrag auf Grund des VBG“ bezeichneten, auf das VBG mehrfach bezugnehmenden Vertrag irrtümlich nach diesem Gesetz nicht anzurechnende Vordienstzeiten ziffernmäßig angeführt, so stellt dies keine bloße Wissenserklärung dar.