vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Folgeprovision“ und „Betreuungsprovision“ eines Versicherungsvertreters

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 378 Heft 12 v. 1.12.1986

KV Angestellte Versicherungsunternehmungen Außendienst

(KV): § 6

Stellt das einem Versicherungsvertreter unter der Bezeichnung „Betreuungsprovision“ gewährte Entgelt mit einem ins Gewicht fallenden Anteil noch eine Teilvergütung für die frühere Vermittlung von Versicherungsverträgen dar, so ist sie in Wahrheit eine Folgeprovision iSd KV.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!