KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 27, 28, 29, 46 Abs 1 Z 6, 47 Abs 1
VersVG §§ 166, 177
Eine mittelbare Benachteiligung tritt auch dann ein, wenn die vom Gemeinschuldner veräußerte Sache in der Folge im Wert steigt; in diesem Fall kann auch die Veräußerung einer mit Pfandrechten überbelasteten Sache anfechtbar sein.