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Keine rückwirkende Geltendmachung der Wertsicherung des Hauptmietzinses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 370 Heft 12 v. 1.12.1986

MRG § 16 Abs 6

Im Anwendungsbereich des § 16 MRG wird jede rückwirkende Geltendmachung der Wertsicherung des Hauptmietzinses verhindert, auch wenn sie ausdrücklich vereinbart war. Dies gilt auch für Altmietverträge.

OGH 11. 3. 1986, 5 Ob 531/86 (KG Krems 5. 7. 1985, 1 a R 341/84; BG Krems 3. 7. 1984, 2 C 287/84)

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