AlkAbgG: § 4 Abs 2
Als Bedienungsgeld scheidet aus der Bemessungsgrundlage nur jener Teil des Entgeltes aus, der üblicherweise für das in einem Dienstverhältnis stehende Bedienungspersonal bestimmt ist und ihm auch tatsächlich zukommt.
VwGH 23. 5. 1986, 86/17/0100