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Literarischer Übersetzer kein Schriftsteller

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 324 Heft 10 v. 1.10.1986

UStG §§ 6 Z 14, 10 Abs 2 Z 7

Auch der Übersetzer literarischer Werke, der keine reine wortgetreue Übersetzungstätigkeit ausübt, sondern im Verhältnis zur gesamten Übersetzung untergeordnete textliche Abänderungen vornimmt, ist als Übersetzer iSd § 10 Abs 2 Z 7 UStG und nicht als Schriftsteller iSd § 6 Z 14 UStG zu werten.

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