UStG § 6 Z 11
Die Veranstaltung von Wiederholungskursen für Mittelschüler zur Vorbereitung auf die Nachprüfung ist keine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit und vermittelt daher keinen Anspruch auf die Gewährung der Steuerbegünstigung des § 6 Z 11 UStG 1972.