EStG § 24 Abs 6
Eine Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb wegen seines die berufliche Tätigkeit ausschließenden Gesundheitszustandes zunächst kurzfristig verpachtet und nach Erlangung der Gewißheit, daß er dauernd berufsunfähig ist und damit den Betrieb nicht wieder selbst führen kann, veräußert.