EStG § 21 iVm § 6
Ein Landwirt, der in zulässiger Weise auf die Aktivierung seiner Feldbestände verzichtet hat, kann im Falle der Verpachtung seines Betriebes auch von der Aktivierung der auf Rückgabe seiner Feldbestände gerichteten Sachwertforderung absehen.
BFH 30. 1. 1986, IV R 130/84