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Zeitpunkt der Inanspruchnahme eines Zeitausgleiches für Überstunden

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 314 Heft 10 v. 1.10.1986

AZG § 10

UrlG § 4 Abs 1

Liegt eine grundsätzliche Vereinbarung über die Abgeltung von Überstunden durch Zeitausgleich vor, so sind für die Vereinbarung des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Zeitausgleiches die Grundsätze des Urlaubsrechts anzuwenden, wobei jedoch dem Erholungswert geringere Bedeutung zukommt.

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