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Aussetzungsverträge und Anrechnung der Aussetzungszeiten

ArbeitsrechtRudolf MoslerRdW 1986, 309 Heft 10 v. 1.10.1986

1. Einleitung

Das Thema Aussetzungsverträge erfreut sich in den letzten Jahren enormer Aufmerksamkeit in der Literatur. Infolge wirtschaftlicher Sachzwänge (Auftragsmangel) versuchen viele Unternehmen, ihre Produktion eine Zeitlang stillzulegen oder einzuschränken. Um gleichzeitig die Stammbelegschaft im Betrieb zu halten, werden vielfach Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern (AN) und Arbeitgebern (AG) bzw Betriebsräten und Betriebsinhabern geschlossen, die eine Unterbrechung der tatsächlichen Arbeitsleistung gegen teilweisen oder völligen Entfall des Entgelts vorsehen. Die Einkommensverluste der AN werden regelmäßig von der Arbeitslosenversicherung durch die Gewährung von Arbeitslosengeld - jedenfalls zum Teil - aufgefangen. Auch wenn diese Form der Unternehmenssanierung rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch bedenklich erscheint - dafür wäre die Arbeitsmarktförderung zuständig - soll hier auf dieses Problem nicht näher eingegangen werden, da es schon mehrfach ausführlich behandelt wurde1)1)Marhold in Ruppe, Rechtsprobleme der Unternehmenssanierung (1983) 223 ff; ders, RdW 1984, 247 ff; Klein, DRdA 1983, 247; Rebhahn, ZAS 1983, 100 f; Steinbauer, ZAS 1984, 3 ff und 43 ff; Runggaldier, DRdA 1984, 255 f; Praxmarer, DRdA 1986, 24 f.. In der vorliegenden Untersuchung soll geprüft werden, ob und inwieweit die

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