JN § 28
Schwächere Inlandsbeziehungen, wie der auf Grund eines fehlerhaften Produktes eingetretene Schadenserfolg, begründen die inländische Jurisdiktion nur unter der (weiteren) Voraussetzung des § 28 Abs 1 Z 2 JN.
OGH 1. 7. 1986, 6 Nd 507/86
JN § 28
Schwächere Inlandsbeziehungen, wie der auf Grund eines fehlerhaften Produktes eingetretene Schadenserfolg, begründen die inländische Jurisdiktion nur unter der (weiteren) Voraussetzung des § 28 Abs 1 Z 2 JN.
OGH 1. 7. 1986, 6 Nd 507/86