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Außergewöhnliche Belastung: Besuchsfahrten zum inhaftierten Ehemann

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 231 Heft 7 v. 1.7.1985

EStG: § 34

Die Aufwendungen für Besuchsfahrten zum für längere Zeit inhaftierten Ehemann, denen sich die Ehefrau aus sittlichen Gründen nicht entziehen kann, können als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.

Finanzgericht Hessen, 31. 1. 1985, EFG 1985, 297

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