EStG: § 34 MF bis 31. 12. 1983
Die Leistung eines Heiratsgutes im Dezember 1983 an ein Kind, das sich erst im Mai 1984 verehelicht hat, ist nicht zwangsläufig erwachsen. Eine erst im Mai des Folgejahres erfolgte Verehelichung erfordert auch nicht die Anschaffung von Möbeln im Dezember des Vorjahres.