EStG: § 34
Die Aufwendungen für Besuchsfahrten zum für längere Zeit inhaftierten Ehemann, denen sich die Ehefrau aus sittlichen Gründen nicht entziehen kann, können als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.
Finanzgericht Hessen, 31. 1. 1985, EFG 1985, 297