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Wechselseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot bei Wohnungseigentum von Ehegatten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 273 Heft 9 v. 1.9.1984

ABGB: § 364 c

WEG § 9

Die Eintragung eines wechselseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbotes ist auch im Falle des Ehegattenwohnungseigentums möglich.

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