vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Verzicht" auf die Erfüllung einer pflichtenbegründenden Auflage nicht möglich; Änderungsbewilligung notwendig

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/33RdU-LSK 2024, 166 Heft 4 v. 1.8.2024

Ein Verzicht iSd § 27 Abs 1 lit a WRG ist eine einseitige, bedingungsfeindliche, nicht annahmebedürftige, unwiderrufliche, aber ex post feststellungsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung des Berechtigten; die Motive hiefür sind unbeachtlich (vgl VwGH 22. 12. 2011, 2011/07/0186; 23. 4. 2014, 2013/07/0168). Er wird wirksam, sobald er der Beh zur Kenntnis gelangt (vgl VwGH 29. 3. 2007, 2003/07/0148).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!