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Unmittelbare Verbindlichkeit einer Sanierungsfrist; parallel bestehende Pflichten zur Projektvorlage und Sanierung; Verlängerung der Sanierungspflicht maximal je um drei Jahre möglich; Sanierungsfrist lex specialis gegenüber Bauvollendigungsfrist; ermessenskonforme Orientierung an Sanierungsfrist bei Verlängerung der Bauvollendungsfrist

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/35RdU-LSK 2024, 167 Heft 4 v. 1.8.2024

Unmittelbare Verbindlichkeit hat die Festsetzung einer Sanierungsfrist iSd § 33d Abs 2 S 3 WRG in § 1 Abs 2 Stmk Fließgewässer SanierungsplanV. Diese führt zur Verpflichtung des Wasserberechtigten, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Sanierungsprogramms ein Sanierungsprojekt vorzulegen und innerhalb der Sanierungsfrist die Sanierung durchzuführen.

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