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Konkret beantragte Betriebsanlage Gegenstand der Genehmigung; Summierung der Kapazitäten derselben Kategorie bei IPPC-Schwellenwertberechnung

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/39RdU-LSK 2023, 204 Heft 5 v. 6.10.2023

Bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 77 GewO (wie auch einer Änderung nach § 81 GewO) handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Gegenstand der Genehmigung ist die konkrete Betriebsanlage, wie sie anhand der Projektunterlagen beantragt worden ist. Ein konsenswidriger Betrieb der (unter Auflagen genehmigten) Betriebsanlage bzw mögliche künftige Entwicklungen, die eine Änderung der Betriebsanlage darstellen würden, sind dem Konsenswerber im Bewilligungsverfahren nicht zu unterstellen.

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