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Kundmachung durch Hausanschläge bzw auf dem Betriebsgrundstück; Kundmachungswirkung gegenüber engerem Nachbarkreis; unterlassener Anschlag verhindert Präklusionsfolgen

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/42RdU-LSK 2023, 205 Heft 5 v. 6.10.2023

Zwecks Aufrechterhaltung der Parteistellung (§ 42 AVG) bedarf es grundsätzlich der Kundmachung auf jede Weise der in § 356 Abs 1 Z 2 bis 4 GewO vorgesehenen besonderen Form (VwGH 15. 12. 2020, Ra 2018/04/0198, mwN aus dem Schrifttum).

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