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Eingeschränkte Parteistellung des Nachbarn im Bauanzeigeverfahren; Relevanz der bestehenden Geländeoberfläche bei Ermittlung der zulässigen Höhe

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/43RdU-LSK 2023, 205 - 206 Heft 5 v. 6.10.2023

Vor dem Hintergrund der jüngeren Rspr des VfGH (VfGH 1. 3. 2012, VfSlg 19617) und des VwGH (VwGH 21. 5. 2015, 2013/06/0176 ua; 4. 11. 2016, Ro 2014/05/0029; 27. 6. 2017, Ra 2016/05/0118; 22. 1. 2019, Ra 2018/05/0191) und der Vergleichbarkeit der Rechtslage nach dem Vbg BauG mit der jeweiligen, den zit E zugrunde gelegenen Rechtslage der BauO in Kärnten, Niederösterreich und Wien ist festzuhalten, dass in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots bei verfassungskonformer Auslegung der §§ 32 bis 34 Vbg BauG im Bauanzeigeverfahren nach § 32 Vbg BauG dem Nachbarn die auf die Frage der Überprüfung der Zulässigkeit des Bauanzeigeverfahrens beschränkte Parteistellung zuzubilligen ist.

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