§ 60 ff WRG 1959
In vorliegender Entscheidung legt der VwGH fest, wann im Hinblick auf ein Regulierungsprojekt eine Enteignung nicht als rechtswidrig zu qualifizieren ist und wie die Eigentumsverhältnisse noch vor einer Entscheidung über die Einräumung von Zwangsrechten unmissverständlich festgestellt werden müssen.