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Begriff der Anlage; wirtschaftliche Zumutbarkeit bei wasserpolizeilichen Aufträgen

RdU-LeitsätzeWasserrechtBearbeitet von Dr. Wolfgang Berger, RA; Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz; Dr. Dietlinde Hinterwirth, Richterin am VerwaltungsgerichtshofRdU-LSK 2011/20RdU-LSK 2011, 104 Heft 3 v. 1.6.2011

§ 38 Abs 1 WRG 1959; § 138 WRG 1959

In vorliegender Sache stellt der VwGH klar, was unter dem Begriff der Anlage iSd§ 38 Abs 1 WRG zu verstehen ist. Er hält fest, dass eine gewerbliche Bewilligung nicht die nach § 38 Abs 1 WRG erforderliche wasserrechtliche Bewilligung ersetzen kann und stellt die Kriterien vor, die bei Aufträgen nach § 138 WRG zu prüfen ist.

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