Zusammenfassung: Der Artikel befasst sich mit dem Erlass einer Niederdruckgas-Verordnung in Vorarlberg, weiters wird über eine Verordnung hinsichtlich des Verbrennens biogener Materialien berichtet und vor allem auf die Ausnahmen vom Verbot des §3 Abs 1 des Bundesluftreinhaltegesetz eingegangen.
Rechtsgrundlagen: para_3 Abs 1 BundesluftreinhalteG