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UVP: Umweltsenat auch im 3. Abschnitt Berufungsbehörde

Natur - UmweltschutzJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung); Matthias Köhler (Anmerkung)RdU 2011/18RdU 2011, 30 - 34 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich der VwGH mit der Frage zu befassen, ob der Umweltsenat auch betreffend Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken zuständige Berufungsbehörde ist.

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 UVP-G; § 5 USG; Art 10a UVP-RL; Art 47 GrCH

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