Zusammenfassung: In vorliegender Sache trifft die erkennende Instanz eindeutige Aussagen zur - mangelnden - Rechtsmittellegitimation des Nachbarn im UVP-Feststellungsverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 7 UVP-G
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In vorliegender Sache trifft die erkennende Instanz eindeutige Aussagen zur - mangelnden - Rechtsmittellegitimation des Nachbarn im UVP-Feststellungsverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 7 UVP-G
Schlagwörter:
