Zusammenfassung: Der OGH ging in der Entscheidung der Frage nach, ob ein Ausgleichsanspruch auch dann besteht, wenn der beeinträchtigte Grundeigentümer zugleich Miteigentümer eines Grundstücks ist, von dem die Störung ausgeht.
Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB; § 14 ZPO