§ 22 WRG; § 297 ABGB; § 417 ABGB
Gegenständlich war die Frage zu klären, ob eine Verbindung eines Superädifikates, in casu eines "Krafthauses", mit einem Wasserbenutzungsrecht in Frage kommt oder ob dieses ein persönliches Recht ist, das dem Konsensinhaber anhaftet.