§ 27 WRG 1959; § 29 WRG 1959; § 121 WRG 1959
Vorliegende Entscheidung hatte unter anderem die Frage zum Inhalt, ob ein bereits erloschenes Wasserrecht Gegenstand eines Überprüfungsverfahrens nach § 121 WRG sein kann und ob trotz dem Erlöschen eine Kollaudierung zulässig ist.