§ 22 WRG 1959; § 23 WRG 1934
Vorliegende Entscheidung hatte unter anderem die Frage zu thematisieren, ob der mangelnde Ausspruch der Verbindung, die auch interpretativ ermittelbar ist, eines Wasserbenutzungsrechts mit einer Liegenschaft eine persönliche Bindung dieses Rechts herbeiführt.