§ 3 Abs 1 UVP-G 2000; § 7 Abs 1 UVP-G 2000; Anh 1 Z 26 UVP-G 2000
Fraglich war in besprochener Entscheidung, ob die Erhöhung von LKW-Verkehr auf öffentlichen Straßen im Rahmen einer UVP-Genehmigung, entsprechend der Judikaturlinie zum Betriebsanlagenrecht, von Bedacht ist.