§ 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Begriffsbestimmung der Immissionen zu befassen. Konkret war fraglich, ob Verschmutzungen durch Teer eines benachbarten Hotelbetriebs, die durch Tierpfoten und Fußsohlen als Umweltmedium eingebracht werden, unter Immissionen subsumierbar sind.