§ 74 Abs 2 GewO 1994; § 77 GewO 1994
Gegenstand der vorliegenden Entscheidung des VfGH ist die Frage der Zurechnung von Lärmimmissionen, die von einer öffentlichen Straße bzw. einer Aufschließungsstraße herrühren.
VwGH 2004/04/0039
§ 74 Abs 2 GewO 1994; § 77 GewO 1994
Gegenstand der vorliegenden Entscheidung des VfGH ist die Frage der Zurechnung von Lärmimmissionen, die von einer öffentlichen Straße bzw. einer Aufschließungsstraße herrühren.
VwGH 2004/04/0039