§ 74 Abs 3 GewO 1994
Wesentlicher Gegenstand der vorliegenden Entscheidung des VfGH ist die Frage der Grenzziehung zwischen einer Betriebsanlage und ihrer Umwelt.
§ 74 Abs 3 GewO 1994
Wesentlicher Gegenstand der vorliegenden Entscheidung des VfGH ist die Frage der Grenzziehung zwischen einer Betriebsanlage und ihrer Umwelt.