§ 117 Abs 4 WRG 1959
In dieser Sache musste sich das Gericht mit der Frage befassen, wie der Ausspruch der Behörde, dass Sach- oder Dienstleistungen für die eingeräumte Dienstbarkeit nicht zu leisten seien iZm mit der Entschädigungsfrage zu beurteilen ist.
VwGH 19.7.2007, 2004/07/0125