§ 50 Abs 6 WRG 1959
Das Gericht musste sich im Rahmen dieser Entscheidung damit auseinandersetzten, wen die Pflicht zur Instandhaltung von Wasseranlagen trifft.
VwGH 24.5.2007, 2006/07/0080
§ 50 Abs 6 WRG 1959
Das Gericht musste sich im Rahmen dieser Entscheidung damit auseinandersetzten, wen die Pflicht zur Instandhaltung von Wasseranlagen trifft.
VwGH 24.5.2007, 2006/07/0080