Zusammenfassung: Im Beitrag werden die Rechte der einzelnen Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften erörtert und insbesondere auf die Begründung der Parteistellung in den jeweiligen Bundesländern eingegangen. Weiters weist die Autorin auf die Einräumung der Parteistellung durch das bundesrechtliche Umweltverträglichkeitsprüfungs-, Umweltmanagement- und das Abfallwirtschaftsgesetz hin.
Rechtsgrundlagen: UVP-G; UMG; AWG; Art 131 Abs 2 B-VG; § 2 Abs 4 UVP-G