Art 20 Abs 1 B-VG; § 289 StGB
Ein Sachverständiger unterliegt im verwaltungsbehördlichen Verfahren der strafrechtlich gestützten Wahrheitspflicht; des Weisungsrecht nach Art 20 Abs 1 B-VG erweist sich diesbezüglich als nachrangig.
VwGH 21.11.2001, 98/04/0075